Web-Solutions, IT-Solutions, Videoüberwachung
aus Vorarlberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Lieferung
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma “websystem Software & Consulting” (nachfolgend Websystem genannt)
gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Websystem gegenüber dem Vertragspartner erbringt.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Websystem gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen
der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs
(herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.

1.3. Die Verpflichtungen von Websystem richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Websystem entgegengenommenen
Auftrages oder einer von Websystem ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „Allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen“
in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

2. Preise und Zahlung
2.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführtenPreise.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor, insbesonders bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten und unlimitierten Zugängen.

2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch Websystem.
Bei Zahlungsverzug ist Websystem berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens
von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

2.4. Darüber hinaus ist Websystem bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung
auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Websystem und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter,
aber von Websystem nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6. Websystem ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder
elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung
notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

3. Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses
Alle Verträge beginnen mit Unterzeichnung des Auftrages oder des Webhosting-Vertrages durch den Kunden und haben immer eine Laufzeit
von 12 Monaten. Websystem behält sich vor ohne Angabe von Gründen nach Ablauf des Vertrages keine weitere Vertragsverlängerung mehr
mit dem Kunden einzugehen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, 1 Monat vor Ablauf des Vertrages durch den Kunden, verlängert sich der Vertrag automatisch mit den darin enthaltenen Leistungen um weitere 12 Monate.  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Websystem ist berechtigt das Vertragsverhältnis, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden fristlos zu kündigen und
sämtliche Leistungen sofort einzustellen. Anlass dazu ist insbesondere die missbräuchliche Nutzung des Accounts oder Speicherplatzes,
oder ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Inhalt der Webseite, wie das publizieren oder speichern pornografischer,
rassistischer, Gewalt verherrlichende Inhalte oder Inhalte mit hetzerischer Absicht auf dem Server von Websystem.
Für derartige Websites hat der Kunde Websystem schad- und klaglos zu halten. Bereits geleistete Beträge werden bei einer fristlosen Kündigung durch Websystem dem Kunden nicht zurück vergütet.

4. Datenschutz und Datensicherheit
4.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist Websystem berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der
Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und
fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.

4.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und
Domaininformationen bekanntgemacht werden.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.

4.3. Websystem ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
Websystem ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen
und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber Websystem aus einem derartigen
Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

4.4. Websystem behält sich vor, Vetragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen,
die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Websystem oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten,
der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Websystem üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von Websystem auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet
werden für diese Fälle ausgeschlossen.

4.5. Websystem ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer,
E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des
Datenverarbeiters umfaßt ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken
bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt auf gesetzliche Grundlage. Insbesondere ist Websystem gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß Websystem Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses
verwenden kann.

5. Sonstige Bestimmungen
5.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Feldkirch vereinbart.

6. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung
6.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Websystem.

6.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

6.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Websystem entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen
von Dritten vorgenommen wurden.

6.4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von Websystem zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz
in der Höhe des Websystem nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart,
wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

7. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
7.1. Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser
Software-Lizenzbestimmungen.

7.2. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen.
Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

7.3. Bei individuell von Websystem erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode
und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei Websystem.

7.4. Websystem übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt,
in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen
und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der
Programmfunktion beschränkt.

7.5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
8.1. Bei Firewalls, die von Websystem aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht Websystem prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im
Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Websystem weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen
nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von Websystem aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für
allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer
Funktion gesetzt wird.

8.2. Websystem weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso
nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von Websystem.

9. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
9.1. Die Nutzung der Websystem-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Websystem Dienstleistungen an Dritte
bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Websystem.

9.2. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende
E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail Erreichbarkeit kommen.

9.3. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250.
Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards Websystem oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich Websystem vor,
die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards
entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Websystem üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu verrechnen.

9.4. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der „Netiquette“. Sollten aus dem Internet Beschwerden über den
Vertragspartner an Websystem herangetragen werden, so ist Websystem im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluß und das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Websystem üblicherweise verrechneten
Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.

9.5. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten
am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.

9.6. Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

9.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten.
Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

9.8. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von
Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von Websystem beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.

9.9. Websystem betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
Websystem übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen
immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

9.10. Websystem haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Websystem zugänglich sind.
Der Vertragspartner von Websystem verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Websystem angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese
Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste
und Datenleitungen zu unterbinden. Websystem behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen
oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.

9.11. Der Vertragspartner von Websystem wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF,
das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen,
wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Websystem die alleinige Verantwortung für die
Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter
18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 I/100 und die
darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der
Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung
der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste
oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen unterworfenen Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters,
Websystem von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht,
insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§111, 115, 152 StGB), durch Verfahren
nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§1330 ABGB).

9.12. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä.,
erbringt Websystem die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen
möglich ist. Websystem übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen
des Vertragspartners hergestellt werden können.

9.13. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn,sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz
ist einvernehmlich ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Landesgericht Feldkirch
Gültig ab Jänner 2015